Verpflichtung auf Vertraulichkeit und Datenschutz
zwischen
Brendle Consulting GmbH
Silbertalweg 5
72531 Hohenstein
– nachfolgend Verantwortlicher –
und
Name Mitarbeiter / Freelancer: _______________________________
Anschrift: _______________________________
– nachfolgend verpflichtete Person –
1. Gegenstand der Verpflichtung
Die verpflichtete Person erhält im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugriff auf personenbezogene Daten. Hierzu können auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO (insbesondere Gesundheitsdaten) gehören.
Die verpflichtete Person verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben und nur auf Weisung des Verantwortlichen zu verarbeiten.
2. Vertraulichkeit
Die verpflichtete Person ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten sowie sonstige vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln.
Es ist insbesondere untersagt,
- personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen,
- Daten an unbefugte Dritte weiterzugeben,
- Daten für private oder nicht autorisierte Zwecke zu verwenden.
Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende der Tätigkeit hinaus fort.
3. Technische und organisatorische Maßnahmen
Die verpflichtete Person ist verpflichtet, die geltenden technischen und organisatorischen Maßnahmen einzuhalten. Hierzu gehören insbesondere:
- Nutzung ausschließlich freigegebener Geräte und Systeme
- keine Verwendung privater E-Mail-Konten für geschäftliche Daten
- Schutz der Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff
- keine Speicherung sensibler Daten außerhalb der vorgesehenen Systeme
4. Weisungsgebundenheit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen. Eigene Entscheidungen über Zwecke oder Mittel der Verarbeitung sind nicht zulässig.
5. Meldung von Datenschutzvorfällen
Die verpflichtete Person ist verpflichtet, Datenschutzvorfälle oder Sicherheitsverstöße unverzüglich dem Verantwortlichen zu melden.
6. Schulung und Sensibilisierung
Die verpflichtete Person bestätigt, dass sie über die geltenden Datenschutzanforderungen informiert und entsprechend geschult wurde.
7. Folgen von Verstößen
Verstöße gegen diese Verpflichtung können arbeitsrechtliche, vertragliche sowie gesetzliche Konsequenzen nach sich ziehen.